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Steuern
04.06.2014
Steuern
EU-Kommission: Besteuerung der digitalen Wirtschaft: Abschlussbericht der Expertengruppe

Die EU-Kommission hat am 28. 5. 2014 den Abschlussbericht der hochrangigen Expertengruppe zum Thema „Besteuerung der digitalen Wirtschaft“ erhalten (MEMO/13/1042). In dem Bericht werden Steuerfragen behandelt, die die digitale Wirtschaft im weitesten Sinn betreffen, indirekte Steuern (Mehrwertsteuer) und direkte Steuern (Unternehmensbesteuerung) sowie Fragen allgemeiner Art, um festzustellen, wie durch die Steuerpolitik die Chancen, die die digitale Wirtschaft bietet, optimiert werden können. Die wichtigsten Ergebnisse:

- Die digitale Wirtschaft bedarf keiner gesonderten Steuerregelung. Die derzeitigen Bestimmungen sind ggf. anzupassen.

- Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten werden durch die Digitalisierung vereinfacht. Wichtig sind die Beseitigung von Steuerhemmnissen und die Schaffung eines unternehmensfreundlicheren Umfelds durch neutrale, vereinfachte und koordinierte Steuervorschriften.

- Die bevorstehende Umstellung auf eine auf dem Bestimmungslandprinzip beruhende MwSt-Regelung für digitale Dienstleistungen sowie die Vereinfachung, die die kleine einzige Anlaufstelle für die Unternehmen bedeutet, werden begrüßt (s. IP/13/1004). Es wird empfohlen, diese Regelungen künftig auf alle Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen (B2C) auszudehnen.

- Die Gruppe empfiehlt, die MwSt-Befreiung von Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern abzuschaffen. Unterstützend sollten eine einzige Anlaufstelle und eine beschleunigte Zollabfertigung vorgesehen werden.

- Im Bereich der Unternehmensbesteuerung ist das BEPS-Projekt von G20 und OECD grundlegend für die weltweite Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung. Es wird nachdrücklich empfohlen, dass die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Haltung einnehmen. Vorrangige Bereiche des BEPS-Projekts für die EU sind die Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs, die Überarbeitung der Verrechnungspreisvorschriften und die Überprüfung der Konzepte zur Definition und Anwendung der steuerlichen Präsenz.

- Die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB, s. IP/11/319) bietet der EU die Gelegenheit, sich mit neuen internationalen Standards (etwa Gewinnaufteilungsmethoden) zu befassen und in der EU weitere Vereinfachungen zu erreichen.

- Langfristig könnten auch grundlegendere Reformen des Steuersystems geprüft werden, etwa eine auf dem Bestimmungslandprinzip basierende Körperschaftsteuer.

Bericht

Quelle: EU-Kommission, PM v. 28. 5. 2014 – IP/14/604  

Hinweis d. Red.: Am 4. 6. 2014 hat die Kommission eine Mitteilung mit neuen Leitlinien zu Verrechnungspreisen angenommen (s. MEMO 14/394)

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