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Steuern
29.05.2015
Steuern
EuGH (Anhängige Verfahren): Dienstleistungs-und Kapitalverkehrsfreiheit: Quellensteuerabzug auf Zinsen aus (un)verbrieften Forderungen bei gebietsfremden Investmentgesellschaften bzw. Finanzinstituten

EuGH Rs. C-589/14

Klage, Einreichung am 19. 12. 2014; Europäische Kommission/Königreich Belgien 

Die Klägerin beantragt,

– festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 56 und 63 AEIV und aus den Art. 36 und 40 EWR-Abkommen verstoßen hat, dass es die Bestimmungen aufrechterhalten hat, nach denen:

– bei Zinsen aus unverbrieften Forderungen eine Investmentgesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Union oder einem Staat, der dem EWR angehört, dem Quellensteuerabzug auf diese Zinsen unterliegt, während eine in Belgien ansässige Investmentgesellschaft hiervon befreit ist; und

– bei Zinsen aus belgischen verbrieften Forderungen die Zinsen dem Quellensteuerabzug unterliegen, wenn die Schuldscheine bei einem Finanzinstitut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Union oder einem Staat, der dem EWR angehört, hinterlegt oder verwahrt werden, während diese Zinsen vom Quellensteuerabzug befreit sind, wenn die Schuldscheine bei einem in Belgien ansässigen Finanzinstitut hinterlegt oder verwahrt werden;

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