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Steuern
27.10.2014
Steuern
EuGH - Anhängige Verfahren: Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz: Besteuerung eines umgekehrten Grenzgängers

FG Baden-Württemberg, Einreichung am 16.5.2014 EuGH Rs. C-241/14; Roman Bukovansky/Finanzamt Lörrach

Sind die Vorschriften des Freizügigkeitsabkommens vom 21. 6. 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (ABl. L 114, S. 6), das am 2. 9. 2001 vom Bundestag als Gesetz beschlossen worden (BGBl. II 2001, 810) und am 1. 6. 2002 in Kraft getreten ist, insbesondere dessen Präambel, Art. 1, 2, 21, sowie Art. 7, 9 des Anhangs I dahin auszulegen, dass sie es nicht zulassen, einen aus dem Inland in die Schweiz verzogenen Arbeitnehmer, der nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt und seit dem Zuzug in die Schweiz sog. umgekehrter Grenzgänger i. S. v. Art. 15a Abs. 1 DBA-Schweiz 1971/2002 ist, nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz i.V. m. Art. 15a Abs. 1 Satz 4 DBA-Schweiz 1971/2002 der deutschen Besteuerung zu unterwerfen?

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