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Steuern
17.06.2015
Steuern
Unternehmensbesteuerung: Kommission leitet öffentliche Konsultation ein

Die EU-Kommission hat am 17. 6. 2015 eine öffentliche Konsultation zur Transparenz der Unternehmensbesteuerung eingeleitet, die am 9. 9. 2015 endet. Auf der Grundlage dieser Konsultation soll beurteilt werden, ob eine Verpflichtung der Unternehmen zur Offenlegung weiterer Informationen über die von ihnen entrichteten Steuern einen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuergestaltung in der EU leisten kann. So könnten Unternehmen beispielsweise verpflichtet werden, die in jedem Staat ihrer Tätigkeit gezahlten Steuern offenzulegen. Die Konsultation ist Teil des Aktionsplans für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung (Action Plan for Fair and Efficient Corporate Taxation), der ebenfalls am 17. 6. 2015 vorgelegt wurde.

Die Bekämpfung der Steuervermeidung ist eine der wichtigsten Prioritäten der Kommission. Ausgangspunkt sind die Zusagen der Staats- und Regierungschefs der G20, dafür Sorge zu tragen, dass die Steuerbehörden Informationen über große multinationale Unternehmen uneingeschränkt austauschen können. Im September 2013 hatte die G20 einen Aktionsplan gebilligt, der sicherstellen soll, dass die Gewinne am Ort der Wertschöpfung besteuert werden. Die OECD koordiniert ihrerseits Arbeiten zur Bekämpfung der Erosion der Bemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerung (BEPS). Das – für die Mitgliedstaaten nicht verbindliche – BEPS-Projekt umfasst Empfehlungen zur Verbesserung der Transparenz, darunter auch die Verpflichtung multinationaler Unternehmen zu einer nach Ländern gegliederten Berichterstattung an die Steuerbehörden.

Transparenzanforderungen gibt es derzeit für Banken im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie IV (CRD IV) sowie im Rahmen der Rechnungslegungsrichtlinie(IP/11/1238, MEMO/13/540) für in der Rohstoff- und Holzwirtschaft tätige Großunternehmen in Form einer nach Ländern untergliederten Berichterstattung. Die Konsultation soll Aufschluss darüber geben, ob die Ausweitung derartiger Offenlegungspflichten auf multinationale Unternehmen in anderen Wirtschaftszweigen einen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidung leisten kann.

Eine Pflicht der Unternehmen, gegenüber den Steuerbehörden oder der Öffentlichkeit im Rahmen ihrer Jahresberichte weitere Informationen über ihre steuerlichen Angelegenheiten offenzulegen, könnte helfen, schädliche Steuerpraktiken stärker ins Blickfeld zu rücken. Ein höheres Maß an Transparenz dürfte überdies Anreize für die Unternehmen schaffen, ihren gerechten Anteil an Steuern in dem Land zu entrichten, in dem sie Gewinne erzielen. Darüber hinaus könnte eine verbesserte Transparenz die Mitgliedstaaten dazu bewegen, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einem effizienteren und faireren Steuerwettbewerb beitragen. Höhere Transparenzanforderungen ohne ausreichende Schutzvorkehrungen können allerdings auch mit dem Risiko verbunden sein, dass vertrauliche Geschäftsinformationen an die Öffentlichkeit gelangen. Dies könnte für die Unternehmen insbesondere dann von Nachteil sein, wenn ihre Wettbewerber in Drittstaaten keinen gleichwertigen Pflichten unterliegen. Bei den Überlegungen, ob weitere Schritte erforderlich sind, müssen all diese und weitere Faktoren sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

EU-Kommission, PM v. 17. 6. 2015 – IP/15/5188

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