GAin Kokott: Polnische Einzelhandelssteuer und ungarische Werbesteuer verstoßen nicht gegen das Beihilferecht der EU
GAin Kokott schlägt mit den Schlussanträge vom 15. 10. 2020 – verb. Rs. C-562/19 P und C-596/19 P; Europäische Kommission gegen Polen; und Europäische Kommission gegen Ungarn, ECLI:EU:C:2020:834 dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
1. Das Rechtsmittel der Kommission wird zurückgewiesen.
2. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Republik Polen.
3. Ungarn trägt seine eigenen Kosten.
(Schlussanträge)