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Steuern
17.05.2014
Steuern
EU-Kommission: Zollabkommen EU-China

In einem am 16. 5. 2014 unterzeichneten Abkommen verpflichten sich die EU und China zur Anerkennung als vertrauenswürdig angesehener Wirtschaftsteilnehmer der jeweils anderen Seite. Der Status des von der EU zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO: „Authorised Economic Operator“) gewährt Unternehmen, die sich als sicher und zuverlässig erweisen und die Sicherheitsstandards einhalten, vereinfachte Zollabfertigungsverfahren. Die EU ist der erste Handelspartner, der mit China ein derartiges Abkommen abschließt; mit den USA (2012) und Japan (2011) gibt es bereits ähnliche Abkommen. - Außerdem wurden ein neuer Aktionsplan zu den Rechten des geistigen Eigentums sowie ein neuer strategischer Rahmen für die Zusammenarbeit im Zollbereich vereinbart, in dessen Mittelpunkt Handelsvereinfachungen, die Sicherheit der Lieferkette und die Bekämpfung von Produktpiraterie und illegalem Handel stehen; ein weiteres neues Thema ist das gemeinsame Vorgehen gegen die illegale Abfallverbringung.
Siehe Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Zollbereich und MEMO/14/353

Quelle: EU-Kommission, PM v. 16. 5. 2014 - IP/14/555

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