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BB 2018, 1655
ArbG Mannheim 
Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat nach Umwandlung einer AG in eine SE (Beschluss vom 07.12.2017, 14 BV 13/16)

§ 21 Abs. 6 SEBG hat nicht zum Ziel, ein alleiniges Vorschlagsrecht der Gewerkschaft zu sichern. Eine verhandelte Beteiligungsvereinbarung, die in Abweichung zur bisherigen Rechtslage kein exklusives Vorschlagsrecht für eine Gewerkschaft mehr beinhaltet, ist daher grundsätzlich möglich.

ArbG Mannheim, BB 2018, 1655-1664 (Beschluss vom 07.12.2017, 14 BV 13/16)

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