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BB 2021, 2483
 
BAG: Betriebliche Altersversorgung – Anrechnung anderweitiger Bezüge – Ausgleichszahlung

Werden auf einen Zahlungsbetrag Zinsen ab einem bestimmten Zeitpunkt verlangt, ohne einen konkreten Zinssatz zu benennen, und lässt sich der Klagebegründung nicht entnehmen, dass spezifische Zinsen auf der Grundlage bestimmter Tatsachen begehrt werden, ist regelmäßig anzunehmen, dass die gesetzlichen Verzugszinsen beantragt sind (Rn. 18).

BB 2021, 2483

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