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BB 2013, 1588
 
BAG: Betriebsbedingte Kündigung – Verbot der Wiederholungskündigung

Präjudizielle Rechtsverhältnisse werden nur dann i. S. v. § 322 ZPO rechtskräftig festgestellt, wenn sie selbst Streitgegenstand waren. Es genügt nicht, dass über sie als bloße Vorfragen zu entscheiden war. Einzelne Begründungselemente nehmen grundsätzlich nicht an der materiellen Rechtskraft teil.

BB 2013, 1588

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