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BB 2014, 51
 
BAG: Mindestaltersgrenze in einer Pensionsordnung für den Anspruch auf Invalidenrente

Eine Bestimmung in einer Pensionsordnung, nach der ein Anspruch auf eine Invalidenrente bei Berufsunfähigkeit nur besteht, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalls mindestens das 50. Lebensjahr vollendet hat, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Der im August 1946 geborene Kläger war seit dem 1.6.1977 bei der Beklagten beschäftigt. …

BB 2014, 51

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