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BB 2009, 1805
 
BAG: Personalratsanhörung bei Wartezeitkündigung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.4.2009 – 6 AZR 516/08 – wie folgt: Der Arbeitgeber ist bei einer Wartezeitkündigung nicht verpflichtet, dem Personalrat Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung eine Rolle spielen können, mitzuteilen. Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers sind deshalb ebenso wie dessen Lebensalter für die Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung in der Regel ohne Bedeutung.…

BB 2009, 1805

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