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BB 2025, 2419
 
BAG: Revisionsgrund – Wiedereröffnung einer mündlichen Verhandlung – Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters – Telefonkonferenz

Auch nach der Neufassung des § 193 Abs. 1 GVG und dem Inkrafttreten von § 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ArbGG zum 19. Juli 2024 und der damit möglichen Durchführung einer Beratung und Abstimmung per Bild- und Tonübertragung ist eine Nachberatung und Abstimmung über die Wiedereröffnung einer mündlichen Verhandlung aufgrund eines nicht nachgelassenen Schriftsatzes bei Einverständnis aller beteiligten Richter im Wege einer Telefonkonferenz, …

BB 2025, 2419

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