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BB 2025, 2099
 
BAG: Wartezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen – Präventionsverfahren – Benachteiligungsverbot – sitten- oder treuwidrige Kündigung

Eine ordentliche Kündigung, die einen Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, aus einem der in § 1 AGG genannten Gründe diskriminiert, ist nach § 134 BGB iVm. § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 AGG nichtig (Rn. 11).

BB 2025, 2099

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