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BB 2020, 2069
 
BFH: Gemeinnützigkeitsrechtliches Ausschließlichkeitsgebot – Zurechnung von Beteiligungseinkünften – Zurückverweisung im AdV-Beschwerdeverfahren

NV: Die Unterhaltung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs um seiner selbst willen verstößt gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 56 AO. Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit um ihrer selbst willen ausgeübt wird, kann sich danach richten, wie viel Zeit und Personal im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eingesetzt wird.

BB 2020, 2069

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