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BB 2014, 1173
 
BFH: Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als gemeinnützig – Anwendbarkeit der Gemeinnützigkeitsbestimmungen auf die öffentliche Hand

Eine Eigengesellschaft (hier: GmbH) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (hier: Landkreis) kann nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG 2002 und § 3 Nr. 6 S. 1 GewStG 2002 steuerbegünstigt sein. Das gilt auch, soweit sie in die Erfüllung hoheitlicher Pflichtaufgaben der Trägerkörperschaft (hier: Durchführung des bodengebundenen Rettungsdiensts) eingebunden ist.

BB 2014, 1173

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