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BB 2009, 2097
 
BGH: Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Betriebsbeobachtung

Der BGH hat mit Urteil vom 16.7.2009 – I ZR 56/07 – entschieden: Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Mitbewerbers kann eine nach § 4 Nr. 10 UWG unlautere Behinderung darstellen. Zu den Geschäftsgeheimnissen zählen die Daten von Kunden, zu denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht und die daher auch in Zukunft als Abnehmer der angebotenen Produkte in Frage kommen; Voraussetzung ist jedoch, …

BB 2009, 2097

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