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BB 2020, 2434
 
BGH: Geldentwertung seit Inkrafttreten der InsVV allein verletzt nicht den Anspruch des Insolvenzverwalters auf angemessene Vergütung

a) Allein aufgrund der Geldentwertung seit dem Inkrafttreten der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung im Jahr 1999 lässt sich nicht feststellen, dass die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters für im Jahr 2016 eröffnete Insolvenzverfahren nach den Regelsätzen den Anspruch des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung verletzt.

BB 2020, 2434

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