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BB 2010, 194
 
BGH: Terminanhörung – Unentschuldigtes Fernbleiben des Insolvenzverwalters

Mit Beschluss vom 17.12.2009 – IX ZB 175/08 – hat der BGH entschieden: Bleibt der Insolvenzverwalter einem vom Insolvenzgericht angeordneten Termin zu seiner Anhörung unentschuldigt fern, kann gegen ihn nur Zwangsgeld festgesetzt werden. Eine Inhaftnahme ist unzulässig.

BB 2010, 194

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