Bei der Ansparrücklage gilt die GmbH & Co. KG nicht als Existenzgründerin i. S. d. § 7 g Abs. 7 S. 2 EStG (Urteil vom 30.01.2008, 3 K 579/07)
           
          FG Thüringen, BB 2008, 2119-2120 (Urteil vom 30.01.2008, 3 K 579/07)
        
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