Beschränkung des Auskunftsrechts des Aktionärs ist eine zulässige Maßnahme nach der Aktionärsrechte-RL (Beschluss vom 05.11.2013, II ZB 28/12)
BGH, BB 2014, 331-337 (Beschluss vom 05.11.2013, II ZB 28/12)
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