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BB 2014, 61
BAG 
Betriebsübergang – Auftragsneuvergabe im Objektschutz (Urteil vom 23.05.2013, 8 AZR 207/12)

Die Übernahme eines Objektschutzauftrages kann dann einen Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB darstellen, wenn der Auftraggeber verlangt, dass der neue Auftragnehmer ein auf das zu bewachende Unternehmen zugeschnittenes zentrales Alarmmanagementsystem benutzt, welches bereits das bisherige Objektschutzunternehmen eingesetzt hat und das im Eigentum des Auftraggebers steht.

BAG, BB 2014, 61-64 (Urteil vom 23.05.2013, 8 AZR 207/12)

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