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BB 2008, 2207
 
Elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungsdaten ab 2009 nur noch mit Authentifizierung

Die OFD Hannover hat darauf hingewiesen, dass für Arbeitgeber, die zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungsdaten verpflichtet sind, ab dem Kalenderjahr 2009 erhöhte Sicherheitsanforderungen gelten. Die Lohnsteuerbescheinigungsdaten für Arbeitslöhne, die ab dem 1.1.2009 gezahlt werden, können gemäß § 41b EStG nur noch authentifiziert nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung übermittelt werden (sog. …

BB 2008, 2207

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