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BB 2019, 2241
 
EuGH: Zahlung per SEPA-Lastschrift darf nicht von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden

Mit Urteil vom 5.9.2019 – C-28/18 – hat der EuGH entschieden, dass die EU-Verordnung über Überweisungen und Lastschriften in Euro einer Vertragsklausel wie der fraglichen entgegensteht, die die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat.

BB 2019, 2241

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