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BB 2008, 2229
BFH 
Folgen einer handelsrechtlichen Zuschreibung aus dem Volumen früherer steuerrechtlicher Sonderabschreibungen (Urteil vom 04.06.2008, I R 84/07)

Hat der Steuerpflichtige ein bestehendes Wahlrecht zur Vornahme einer Sonderabschreibung nach § 1 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 4 FördG ausgeübt, kann er in den Folgejahren steuerbilanzrechtlich unbeschadet einer handelsrechtlichen Zuschreibung nicht auf die einmal in Anspruch genommene Sonderabschreibung verzichten, sondern hat den verminderten Wertansatz fortzuführen.

BFH, BB 2008, 2229-2232 (Urteil vom 04.06.2008, I R 84/07)

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