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BB 2006, 2715
BGH 
Geltendmachung höherer Reparaturkosten nach Regulierung des Wiederbeschaffungsaufwandes (Urteil vom 17.10.2006, VI ZR 249/05)

Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst auf der Grundlage des vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungsaufwands abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne Weiteres gebunden. Er kann – im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung – die höheren Kosten einer nunmehr tatsächlich durchgeführten Reparatur des beschädigten Fahrzeugs verlangen, …

BGH, BB 2006, 2715-2717 (Urteil vom 17.10.2006, VI ZR 249/05)

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