Gewinnabführung für Lebensversicherungsunternehmen bleibt trotz Ausschüttungssperre für “Bilanzgewinn” zulässig und beeinflusst Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer nicht (Urteil vom 20.01.2021, IV ZR 318/19)
BGH, BB 2021, 433 (Urteil vom 20.01.2021, IV ZR 318/19)
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