Im Blickpunkt
Verbraucherschutzregeln gelten auch für Verträge zwischen zwei Unternehmen. Allerdings können nach Ansicht einer Reihe von Anwälten, Justiziaren, Verbandsvertretern und Unternehmern Firmen nach deutschem Recht kaum noch wirksame Haftungsbegrenzungen in ihren AGB vereinbaren, da die Gerichte bei der Überprüfung oft zu strenge Maßstäbe anlegen. Für eine Änderung des AGB-Rechts plädieren daher Müller/Griebeler/Pfeil, BB 2009, 2658 ff., für eine Änderung der Rechtsprechung Kessel/Stomps, BB 2009, 2666 ff. “Wider die Unattraktivität des AGB-Rechts” titelt der aktuelle Beitrag von Graf von Westphalen, der auf die neu in die Debatte gebrachten Argumente erwidert.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht