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BB 2017, 1331
 

Im Blickpunkt

Abbildung 19

Überraschend hat sich die Bundesregierung mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) doch noch in der laufenden Legislaturperiode auf eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge einigen können. In den letzten Wochen schien eine Einigung insbesondere wegen unterschiedlichen Positionen in Bezug auf ein mögliches Garantieverbot fraglich, welches u. a. von der CSU und der Versicherungswirtschaft abgelehnt wurde. Durch die Novellierung des Betriebsrentenrechts wird es künftig eine unverbindliche Zielrente und nicht wie bisher eine Garantierente geben. Im Rahmen eines sog. Tarifpartnermodells sollen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf tariflicher Grundlage Betriebsrenten kostengünstig organisieren. Das BRSG wird auch Gegenstand von Beiträgen im Betriebs-Berater sein. Demnach wird Ulbrich in einem Überblicksbeitrag die wesentlichen Elemente des neuen Gesetzes vorstellen, Wilhelm wird darüber hinaus mit dem Optionsmodell einen der Kernpunkte der Reform beleuchten.

Florian Schnitzler, Redakteur Arbeitsrecht

 
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