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BB 2013, 1985
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Am 22.7.2013 ist das neu geschaffene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten. Die Anwendbarkeit des KAGB auf REIT-Aktiengesellschaften wurde im Rahmen des gesamten Gesetzgebungsverfahrens intensiv diskutiert. Im Konsultationspapier der BaFin zum Anwendungsbereich des KAGB vom 27.3.2013 wurden REITs grundsätzlich als Fonds im Sinne des KAGB eingestuft. In dem am 14.6.2013 veröffentlichten Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB rückte die BaFin dagegen dahingehend von ihrem ursprünglichen Standpunkt ab, dass nunmehr im Einzelfall zu prüfen ist, ob REITs in den Anwendungsbereich des KAGB fallen. Diese Kurskorrektur wurde von einschlägigen Verbänden – wie etwa dem Zentralen Immobilien Ausschuss – begrüßt (vgl. PM ZIA vom 18.6.2013). Auch Merkt widmet sich in seinem Beitrag der grundsätzlichen Frage nach der Anwendbarkeit des KAGB auf REIT-Aktiengesellschaften. Im Gegensatz zur BaFin lehnt er im Ergebnis jedoch eine mögliche, einzelfallabhängige Anwendbarkeit des KAGB ab.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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