Im Blickpunkt
Nach Aussage von Bundesjustizministerin Zypries steht die Politik “zur Zeit vor der Aufgabe, den Schaden, den Manager am Finanzmarkt angerichtet haben, im Gemeinwohlinteresse so gut es geht zu begrenzen” (PM BMJ vom 11.3.2009). Daher soll ihre Bezahlung zukünftig anders gestaltet werden. Der Entwurf eines Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ist Gegenstand “Der Ersten Seite” von von Rosen und des Beitrags von Wagner/Wittgens. Seitdem das Bundeskartellamt seit neuestem bereits den Informationsaustausch zwischen Unternehmen ohne begleitende Preis- oder Quotenabsprachen mit Bußgeldern belegt, wird es für Unternehmen und Verbände umso wichtiger, den schmalen Grad zwischen zulässiger Marktinformation und verbotenem Informationsaustausch zu kennen und das Risiko von Verstößen mittels Kartellrechts-Compliance zu reduzieren. Hier setzt der Beitrag von Stancke an.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht