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BB 2020, 297
 

Im Blickpunkt

Abbildung 16

Die Bundesregierung hat am 22.1.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Änderungen aus der EU-Richtlinie 2013/50/EU (Transparenzrichtlinie-Änderungs-RL) im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte beschlossen. Mit Wirkung zum 1.1.2020 müssen bestimmte Kapitalmarktunternehmen ihre Jahresfinanzberichte im European Single Electronic Format – ESEF – erstellen. Der Referentenentwurf, die Stellungnahmen dazu sowie der Regierungsentwurf sind unter www.bmjv.de abrufbar. Die Wirtschaftsprüferkammer fasst die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf (vgl. dazu Freiberg, BB 42/2019, Die Erste Seite; Orth/Obst, BB 2019, 2603 ff.) unter www.wpk.de wie folgt zusammen: “Anstelle der ursprünglich in § 264 HGB vorgesehenen Aufstellungslösung hat sich das BMJV nun doch für eine weniger in den Aufstellungsprozess der Unternehmen eingreifende Offenlegungslösung entschieden (§ 328 HGB-E). Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist nun in § 317 Abs. 3b HGB-E explizit auch eine Prüfung des Offenlegungsformats vorgesehen. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass der Abschlussprüfer insoweit zu beurteilen hat, ob die Wiedergaben in allen wesentlichen Belangen ‘ESEF-konform’ erstellt worden sind. In einem besonderen Abschnitt des Bestätigungsvermerks ist über das Ergebnis der Prüfung zu berichten (§ 322 Abs. 1 HGB-E). Die ursprünglich vorgesehene elektronische Signatur von Bilanzeid und Abschluss wird nicht weiter verfolgt. Stattdessen ist nun eine schriftliche Entsprechenserklärung beizufügen, die dann Bestandteil der ESEF-Offenlegung werden soll. Zudem wird in der Begründung zum Regierungsentwurf eingeräumt, dass die im Referentenentwurf geschätzten Kosten für die Unternehmen deutlich zu gering ausgefallen sind. Folglich legt die Bundesregierung in ihrer Ex-ante-Betrachtung die jeweils oberen Schätzwerte der ESMA zugrunde. Zusätzliche Prüfungskosten waren in der Kostenschätzung des Referentenentwurfs nicht angesetzt. Aufgrund der Rückmeldungen der Organisationen wird im Regierungsentwurf nun ein voraussichtlicher durchschnittlicher Mehraufwand je Prüfung in Höhe von 25.000 Euro geschätzt.” Weitere Informationen zum Regierungsentwurf finden Sie auch unter www.drsc.de. In einer der nächsten BB-Ausgaben wird Rabenhorst den Regierungsentwurf ausführlich darstellen, kritisch analysieren und die Auswirkungen für die Praxis aufzeigen.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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