Im Blickpunkt
Einzelfragen des Massenentlassungsverfahrens nach den §§ 17, 18 KSchG beschäftigen weiterhin die Gerichte und werfen für die arbeitsrechtliche Praxis bedeutsame Fragestellungen auf. Insbesondere bedingt durch europarechtliche Einflüsse, deren Ausmaß und Reichweite auch innerhalb der Rechtsprechung mitunter unterschiedlich bewertet werden, bleibt das Massenentlassungsverfahren unverändert ein Minenfeld für Arbeitgeber. Sittard/Knoll gehen in ihrem Beitrag auf die Neujustierungen im Recht der Massenentlassung und die daraus resultierenden Konsequenzen für die betriebliche Praxis ein. Ein nicht minder gefährliches Minenfeld hat das BAG mit seiner Entscheidung vom 13.3.2013 geschaffen und dort die bisherige Senatsrechtsprechung zur sog. “Zwei-Komponenten-Lehre” für die Fälle des drittbezogenen Personaleinsatzes aufgegeben. Der Kommentar von Bissels geht auf die Praxisfolgen dieser Entscheidung ein und gibt Hinweise zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der für die Betriebsratsgröße zu ermittelnden Betriebsgröße gerade im Hinblick auf die anstehenden Betriebsratswahlen 2014.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht