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BB 2024, 2965
 

Im Blickpunkt

Abbildung 9

Bekanntermaßen hat die “Rest-Ampel-Regierung” im Bundestag keine Mehrheit. Am 16.12.2024 (dem Erscheinungstag der vorliegenden Printausgabe des Betriebs-Berater) wird im Deutschen Bundestag über die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers Olaf Scholz abgestimmt. Allen Widrigkeiten zum Trotz will Finanzminister Jörg Kukies (SPD) bis zum Ende der Legislaturperiode noch das Steuerfortentwicklungsgesetz mit der Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrages und die Erhöhung des Kindergeldes durchsetzen. Nach seiner Einschätzung führe das Steuerfortentwicklungsgesetz zu einer steuerlichen Entlastungswirkung von ca. 7,5 Mrd. Euro, wenn es in Gänze umgesetzt werde. Zwar seien im Haushaltsentwurf der Bundesregierung diese Mittel nicht geplant, aber es ließe sich auch ohne Haushaltsplanung durch die vorläufige Haushaltsführung realisieren, da die Erfahrung zeigt, dass die vorläufige Haushaltsführung zu geringeren Ausgaben führe. Auch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht solle unbedingt realisiert werden. Für die Zollverwaltung könne es Erleichterung geben, wenn das Strompreispaket umgesetzt werde. Zudem sollten die Defizite bei der Geldwäschebekämpfung durch das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz behoben werden, weil der volkswirtschaftliche Schaden durch Geldwäsche “enorm” sei. Auch für das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz sei er sehr zuversichtlich, weil es ermutigende Signale aus dem Markt gäbe, dass das Vorhaben zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland durch schnelle Umsetzung beitrage. Dieses Gesetz habe für ihn schon deswegen hohe Priorität, weil dadurch Investitionen nach Deutschland gezogen werden könnten. Die Fraktionen des Finanzausschusses zeigten sich weniger zuversichtlich und erfreut. Die SPD-Fraktion fragte nach der Finanzierung, die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass diese Vorhaben schon ewig lang diskutiert worden seien, die FDP-Fraktion erklärte, dass es nicht an ihr gelegen hätte, dass diese Vorhaben nicht im Bundestag gelandet seien, während sich die AfD-Fraktion für das tatsächliche Haushaltsloch interessierte und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen und die Gruppe Die Linke um die Frage der kommunalen Altschulden. In der Tat erscheint es merkwürdig, dass die Gesetzesvorhaben einer Regierung ohne Mehrheit, die während der Zeit der Bundesregierung mit Mehrheit den Weg in den Bundestag nicht gefunden haben, nun den Weg dorthin finden und auch noch verabschiedet werden.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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