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BB 2013, 2033
LG Bonn 
Keine Zurechnung von Berater-verschulden bei verspäteter Einreichung von Abschlussunterlagen (Beschluss vom 06.06.2013, 31 T 59/13)

Bestätigt der beauftragte Steuerberater die erfolgreiche Übermittlung der Abschlussunterlagen, darf die Gesellschaft auf den Veröffentlichungserfolg vertrauen und muss sich ein etwaiges Verschulden des Beraters nicht zurechnen lassen.

LG Bonn, BB 2013, 2033 (Beschluss vom 06.06.2013, 31 T 59/13)

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