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BB 2024, 2414
OLG Köln 
Keine existenzbedrohenden Ordnungsgelder wegen Verstoßes gegen Offenlegungspflichten (Beschluss vom 04.09.2024, 28 Wx 4/24)

In dem Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 HGB bleibt eine Personengesellschaft des Handelsrechts im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren trotz einer nach Festsetzung des Ordnungsgeldes erfolgten Löschung im Handelsregister weiterhin beteiligtenfähig (§ 8 FamFG) um die Berechtigung der festgesetzten Ordnungsgelder in dem dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen.

OLG Köln, BB 2024, 2414-2418 (Beschluss vom 04.09.2024, 28 Wx 4/24)

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