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BB 2016, 1908
 
LAG Nürnberg: BAV – keine Aufklärungspflicht hinsichtlich negativer Folgen von Teilzeit

Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, Arbeitnehmer über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufzuklären.

BB 2016, 1908

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