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BB 2009, 1537
 
LG München I: GmbH als herrschendes Unternehmen bei 51 % der Anteile an KG

Mit Urteil vom 23.4.2009 – 5 HK O 542/09 – hat das LG München I entschieden: Verfügt eine GmbH über 51 % der Anteile an einer Kommanditgesellschaft, so ist die GmbH jedenfalls dann herrschendes Unternehmen, wenn Gesellschafterbeschlüsse regelmäßig mit einfacher Mehrheit gefasst werden, die GmbH einzige Komplementärin ist und die alleinige Geschäftsführungsbefugnis hat. …

BB 2009, 1537

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