Nur einheitliche Ausübung der Optionsverschonung gemäß § 13a Abs. 8 ErbStG (Urteil vom 09.12.2013, 3 K 3969/11 E)
FG Münster, BB 2014, 1251-1254 (Urteil vom 09.12.2013, 3 K 3969/11 E)
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