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BB 2017, 130
 
OLG Hamm: 3000 Euro Vertragsstrafe für unerwünschte Werbe-E-Mail

Für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung kann unter Kaufleuten – nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen – eine Vertragsstrafe von 3000 Euro zu zahlen sein. Das hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 25.11.2016 – 9 U 66/15 – entschieden. Die Klägerin betreibt eine Kfz-Vertragswerkstatt, die Beklagte vertreibt Werbemedien, insbesondere Folienaufkleber. …

BB 2017, 130

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