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BB 2025, 2370
 
OLG Frankfurt a. M.: Gesetzlicher Unterlassungsanspruch und vollstreckbare Urteilsausfertigung gegen den übernehmenden Rechtsträger nach Abspaltung

Übernimmt ein Rechtsträger aufgrund einer Abspaltung zur Aufnahme (§ 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG) einen Betriebsteil, wird er dadurch in Bezug auf eine titulierte gesetzliche Unterlassungspflicht des übertragenden Rechtsträgers nicht dessen Rechtsnachfolger im Sinne von § 727 Abs. 1 ZPO.

BB 2025, 2370

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