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BB 2008, 2199
Hanseatisches OLG Hamburg 
OLG Hamburg: Zur Anfechtung eines einen Squeeze out vorbereitenden Verschmelzungsbeschlusses wegen Rechtsmissbrauchs (Urteil vom 01.02.2008, 11 U 288/05)

Ein die Voraussetzungen für einen Squeeze out schaffender Verschmelzungsbeschluss kann jedenfalls dann nicht wegen Rechtsmissbrauchs angefochten werden, wenn er von anzuerkennenden Motiven sachgerechter Unternehmensführung getragen wird.

Hanseatisches OLG Hamburg, BB 2008, 2199-2204 (Urteil vom 01.02.2008, 11 U 288/05)

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