Stille Reserven, keine Besteuerung bei Wirtschaftsgütern, die bereits vor der Verschmelzung zum Betriebsvermögen des aufnehmenden Rechtsträgers gehörten, § 18 Abs. 4 UmwStG, Anwendbarkeit des UmwStG 1995 ([unbekannt] vom 16.11.2005, X R 6/04)
           
          BFH, StB 2006, 85 ([unbekannt] vom 16.11.2005, X R 6/04)
        
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