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BB 2007, 1588
BGH 
Trotz entsprechender Zulassung keine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht (Beschluss vom 23.04.2007, II ZR 133/06)

Die Frage der örtlichen Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts ist gemäß § 545 Abs. 2 ZPO der Nachprüfung durch das Revisionsgericht auch dann entzogen, wenn das Berufungsgericht, das die Zuständigkeitsfrage in Übereinstimmung mit dem Erstgericht beurteilt hat, wegen dieser Frage die Revision zugelassen hat.

BGH, BB 2007, 1588 (Beschluss vom 23.04.2007, II ZR 133/06)

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