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STB 2006, 162
BFH 
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, Abänderbarkeit der Leistungen, Erbringung der wiederkehrenden Leistungen aus den erzielbaren Nettoerträgen des übergebenen Vermögens, Verzicht auf Nießbrauchsrecht als Vermögensübergabe ([unbekannt] vom 13.12.2005, X R 61/01)

Bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist die Höhe der als dauernde Last gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG abziehbaren Versorgungsleistungen durch die nach der Prognose im Zeitpunkt der Übergabe erzielbaren Nettoerträge begrenzt. Einigen sich die Vertragsbeteiligten auf ein in Anbetracht des gestiegenen Versorgungsbedürfnisses – hier: wegen Umzugs des Versorgungsberechtigten in ein Pflegeheim – neues Versorgungskonzept, …

BFH, StB 2006, 162 ([unbekannt] vom 13.12.2005, X R 61/01)

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