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BB 2006, 291
BGH 
Verschuldensabhängige Haftung des Treuhänders bei Verlust von Geldern infolge der Insolvenz der Anlagebank (Urteil vom 21.12.2005, III ZR 9/05)

Bei einem Verlust angelegter Gelder infolge Insolvenz der Anlagebank haftet der Beauftragte nicht verschuldensunabhängig auf Herausgabe nach § 667 BGB, sondern allein bei einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung auf Schadensersatz nach den §§ 280, 283 BGB.

BGH, BB 2006, 291-293 (Urteil vom 21.12.2005, III ZR 9/05)

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