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NUR 2014, 241
OLG Karlsruhe 
Zulässigkeit einseitiger Preisanpassungsklauseln für die Versorgung mit Strom und Gas (Urteil vom 11.04.2014, 4 U 14/14)

Einseitige Preisanpassungsklauseln, denen zufolge die Bestimmung eines neuen Vertragspreises ausdrücklich nach billigem Ermessen erfolgt, entsprechen angesichts der damit eingeräumten Möglichkeit der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB dem Gerechtigkeitsgebot.

OLG Karlsruhe, N&R 2014, 241-242 (Urteil vom 11.04.2014, 4 U 14/14)

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