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GeschGehG (2022), S. V, VI 
Vorwort 
Joerg Brammsen, Simon Apel 

V Vorwort

Neue Gesetze bedeuten – zumindest in der deutschen Rechtslandschaft – neue Kommentare (vgl. nur Kästle-Lamparter, Welt der Kommentare, 2016, S. 86). Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie (EU) 2016/943 im April 2019 in deutsches Recht umsetzte, ist hier keine Ausnahme. Da es aber den zuvor in Deutschland strafrechtlich durch §§ 17ff. UWG aF definierten und durch ein hierum konstruiertes Zivilrecht (insbesondere Vertrags- und Deliktsrecht) bestimmten Geschäftsgeheimnisschutz (unter Wegfall der früher gesondert im Gesetz genannten Kategorie des Betriebsgeheimnisses) in ein primär zivilrechtlich ausgestaltetes System überführt und zudem einige genuin zivilprozessuale Regelungen hinzugefügt hat, gibt es genügend Bedarf für eine eingehende Durchdringung und Erläuterung. Dies gilt umso mehr, als der Geschäftsgeheimnisschutz in der unternehmerischen Praxis seit geraumer Zeit stetig immer wichtiger wird, wodurch sich automatisch seine Relevanz für die juristische, insbesondere wirtschaftsrechtliche Beratung erhöht. Vor diesem Hintergrund hat sich der vorliegende Kommentar zum Ziel gesetzt, das GeschGehG eingehend und umfassend fachübergreifend zu erläutern. Hierbei soll eine profunde wissenschaftliche Bearbeitung mit einer prägnanten, praxistauglichen Kommentierung vereint werden. Gewähr hierfür bietet ein Team von Autorinnen und Autoren, die, obgleich wissenschaftlich sehr gut ausgewiesen, fast alle als Praktikerinnen und Praktiker tätig sind.

Die Herausgeber möchten sich bei allen Autorinnen und Autoren für Ihren großen Einsatz sowie die Geduld bedanken, die die Arbeit an einem gemeinsamen Werk dieses Umfangs in einem Team dieser Größe von allen Beteiligten fordert, der Erstherausgeber darüber hinaus bei dem Mitarbeiterteam der RW-Teilbibliothek der Universität Bayreuth für seine inzwischen langjährige Unterstützung bei einer zunehmend anwachsenden Materialrecherche.

Auf Seiten des Verlags schulden wir Dank nicht nur Herrn Thorsten Kutschke, der sofort bereit war, das Buch in das Programm zu nehmen, sondern auch den kundigen Lektorinnen Frau Tanja Brücker und Frau Nadine Grüttner, die sich um das Manuskript sehr verdient gemacht haben. Frau Claudia Peschke danken wir dafür, dass sie in allen übrigen verlagsbezogenen Fragen zu dem Projekt ein offenes Ohr und eine helfende Hand bot. Allen Genannten und dem Verlag danken wir ebenfalls für die Geduld, mit der das Entstehen dieses Buches begleitet wurde und dass die Herausgeber und Autorinnen und Autoren stets alle Freiräume hatten.

VI Im Interesse dieser Freiräume haben die Herausgeber auch davon abgesehen, Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Bearbeitern zu nivellieren. Im Sinne des wissenschaftlichen Diskurses ist dies weder angebracht noch erforderlich. Wo möglich, wird auf abweichende Auffassungen an anderer Stelle im Werk hingewiesen. Das Werk ist im Wesentlichen auf dem Stand Ende Juli 2021. Später veröffentlichte Literatur und Rechtsprechung konnte nur noch vereinzelt berücksichtigt werden.

Bayreuth und Mannheim im Oktober 2021

Die Herausgeber

 
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