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EU-Datenschutz-Grundverordnung im Unternehmen (2016), S. V, VI 
Vorwort 
Tim Wybitul 

V Vorwort von Jan Philipp Albrecht, MdEP*

Mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union ist im Frühjahr 2016 nicht nur eine umfassende EU-weit einheitliche Neuregelung des Datenschutzrechts verabschiedet worden. In schwierigen politischen Zeiten in Europa und der Welt ist sie ein wichtiger Schritt in eine globalisierte und digitalisierte Lebens- und Marktrealität, die uns alle bereits heute umgibt. Die rasante Vernetzung und die umfassende Digitalisierung in allen Wirtschaftszweigen stellen dabei nicht nur eine große Chance für Innovation und Wachstum dar. Sie werfen auch grundlegende Fragen der Regulierung in einem immer stärker grenzüberschreitend funktionierenden Markt auf. Die fragmentierte Rechtslage im digitalen Markt sorgt dabei nicht nur für Bürokratiekosten und Rechtsunsicherheit auf Seiten der Unternehmen. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher verlieren zunehmend das Vertrauen in die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit ihrer Rechte und Interessen. Dieser Vertrauensverlust trifft alle Marktteilnehmer, auch jene, die bereits heute einen hohen Standard befolgen. Dies gilt insbesondere beim Datenschutz, dem im Leben der Menschen eine immer größere Bedeutung zukommt. An der Schwelle zur Kompletterfassung ihres Alltags wollen sie darauf vertrauen können, dass ihre persönlichen Daten nicht zweckentfremdet werden oder zu einer negativen Ungleichbehandlung führen. Es ist daher entscheidend, dass alle Unternehmen in Zukunft den gleichen Regelsatz zum Datenschutz auf dem Binnenmarkt der EU befolgen und je nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung auch mit entsprechend scharfen Sanktionen bei Regelverletzungen rechnen müssen. Und zwar ganz gleich, wo ein Unternehmen seinen Sitz hat.

Immer häufiger sorgt das bisherige, fragmentierte Datenschutzrecht auch für Wettbewerbsverzerrungen. Können oder wollen doch nicht alle Unternehmen von heute auf morgen ihren Unternehmenssitz nach Irland oder Großbritannien verlegen, wo der Datenschutz lockerer geregelt und die Aufsichtsbehörden zurückhaltender sind. Hiermit wird die Datenschutz-Grundverordnung nun Schluss machen. Sie sorgt nicht nur für einheitliche unmittelbar anwendbare Bestimmungen zum Datenschutz, sondern schafft auch einen vollständig neuen Durchsetzungsmechanismus. Künftig werden die Aufsichtsbehörden aller EU-Mitgliedstaaten gemeinsam über grenzübergreifende (Streit-)Fragen des Datenschutzrechts entscheiden. Vor allem bei der Durchsetzung des Datenschutzes wird hierdurch eine höhere Kohärenz und Rechtssicherheit im gesamten Binnenmarkt der EU geschaffen. Das ist der große Erfolg der Neuregelung, die ohne Zweifel auch ein Kompromiss war. Denn 28 noch immer unterschiedliche VI Rechtsordnungen und -kulturen durch einen einheitlichen, verbindlichen Rechtskatalog – sowohl bei den Rechten und Pflichten zum Datenschutz als auch bei der Durchsetzung durch Behörden und Gerichte – zu ersetzen, ist eine Mammutaufgabe und erfordert von allen Beteiligten, dass sie sich von ihrem gewohnten Umfeld lösen und auf ein komplett neues Terrain einlassen müssen. Dementsprechend wird die Datenschutz-Grundverordnung auch für den Anwender – also insbesondere für die Unternehmen – neues Terrain sein. Sie sind im Zuge des Verantwortlichkeitsprinzips erster Adressat der neuen Datenschutzregeln. Hierfür werden sie Orientierung brauchen. Genau diese bringt ihnen auf kompakte und verständliche Weise das vorliegende Buch als Einführung und Praxisleitfaden.

Es wird nun von entscheidender Bedeutung für den Erfolg eines Unternehmens im digitalen Markt der Zukunft sein, dass es sich zügig und umfassend auf die neuen Datenschutzregeln der EU einstellt. Als größter gemeinsamer Binnenmarkt der Welt wird die Europäische Union ihre über Jahre gewachsenen Vorstellungen des Datenschutzes auch im globalen Marktumfeld durchsetzen wollen und können. Sie setzt damit aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch im Sinne ihrer eigenen digitalen Wirtschaft einen Datenschutz-Goldstandard für den Weltmarkt. Wer diesen bereits jetzt ins Zentrum seiner unternehmerischen Grundsätze rückt und auf einen starken Datenschutz im Unternehmen als Wettbewerbsfaktor baut, wird bereits in wenigen Jahren zur Spitzengruppe im digitalisierten Markt der Zukunft gehören. Denn Datenschutz und Innovation schließen sich keineswegs aus: Sie sind auf absehbare Zeit zwei Seiten derselben Medaille. Schon heute findet ein Wettlauf um neue Technologien statt, die einen starken Datenschutz und ein hohes Maß an Verbraucherkontrolle mit den Möglichkeiten von Big Data-Anwendungen und dem Internet der Dinge verknüpfen. Der Datenschutz gehört mit der neuen EU-Verordnung nicht nur wegen der drohenden, hohen Sanktionen ins Kerngeschäft des Unternehmensmanagements. Er wird – auch durch die gestärkte Rolle des Verbrauchers beim Datenschutz – zukünftig ein entscheidender Marktfaktor werden. Die neuen Regeln sind dabei keine Belastung. Unnötige Bürokratie wie die Vorabkontrolle wird durch sie abgeschafft und aus 28 unterschiedlichen Regeln im selben Markt wird ein einziger Standard. Es ist also genau das Gegenteil: Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine große Chance für Unternehmen, sich im digitalisierten Markt von morgen zu positionieren.

Hamburg/Brüssel, den 11.8.2016

Jan Philipp Albrecht, MdEP

* Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die Datenschutz-Grundverordnung.
 
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