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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) (2024), S. V 
Vorwort 
Simon Gerdemann, David Johnson 

V Vorwort

Mit dem im Wesentlichen am 2.7.2023 in Kraft getretenen „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ hat der nationale Gesetzgeber erstmals etwas geschaffen, das angesichts einer Vielzahl gescheiterter gesetzgeberischer Initiativen bis vor Kurzem noch recht unwahrscheinlich schien: ein eigenständiges deutsches Hinweisgeberrecht. Kernelement dieses Rechtsgebiets ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG).

Wenngleich das Hinweisgeberrecht in vielen anderen Ländern bereits als durchaus etabliert gelten dürfte und sich Hinweisgebersysteme im Zuge der stetig fortschreitenden Internationalisierung in den letzten Jahren auch in der Unternehmenswirklichkeit hierzulande großflächig durchgesetzt haben, stellen das deutsche Hinweisgeberrecht und dessen gesetzeskonforme Implementierung wohl für die meisten hiervon Betroffenen in Privatwirtschaft und Verwaltung vielfach noch ein Novum dar.

Das vorliegende Handbuch möchte dem Rechtsanwender in dieser Situation eine praxisnahe Hilfestellung bieten: Den Kern der Darstellung bildet dabei das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), dessen rechtliches Anforderungsprofil sowie der hieraus abgeleitete Handlungsbedarf in der betrieblichen und behördlichen Praxis. In diesem Sinne möchte das Werk dem Leser nicht nur als Einführung in das Hinweisgeberrecht dienen, sondern als praktisches Nachschlagewerk für zukünftig aufkommende Fragestellungen zur Seite stehen.

Einschlägige Literatur oder gar gefestigte Rechtsprechung zum HinSchG ist – wenn überhaupt – derzeit nur in recht bedingtem Umfang vorhanden. Insoweit verstehen sich die Erläuterungen in diesem Handbuch nicht als abschließendes Kompendium mit Ewigkeitsgarantie, sondern als aktuelle Momentaufnahme und Navigationshilfe in der neu geschaffenen Regelungslandschaft.

Die Autoren danken dem Verlag für die angenehme und kollegiale Zusammenarbeit, wünschen den Lesern viel Spaß bei der Lektüre und freuen sich über Feedback, konstruktive Kritik sowie hilfreiche Anmerkungen jedweder Art.

Göttingen/München, im Februar 2024

 
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