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Reformbedarf des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation (2017), S. V, VI 
Vorwort 
Andreas Neumann, Jörg Sickmann, Hasan Alkas, Alexander Koch 

V Vorwort

Telekommunikationsnetze sind die Lebensadern der digitalen Gesellschaft. Aufgrund ihrer technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten unterliegen sie auch nach Abschaffung der staatlichen Fernmeldemonopole einer besonderen – sektorspezifischen – Regulierung. Deren Änderung kann weitreichende Auswirkungen haben, die wegen der Grundlagenfunktion der Telekommunikationsinfrastruktur weit über den betroffenen Sektor hinauswirken und für die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit insgesamt von wesentlicher Bedeutung sein können. Die Reform des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation gleicht daher gewissermaßen einer Operation am offenen Herzen der Internetökonomie, bei der insbesondere grundlegende Eingriffe sorgfältig bedacht werden müssen. Konkreter Anlass hierfür bestand, nachdem die Europäische Kommission im Rahmen ihrer „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ im Mai 2015 u.a. „eine ambitionierte Reform der Telekommunikationsvorschriften“ angekündigt hatte.

Die vorliegende Studie hat vor diesem Hintergrund das Ziel, den tatsächlichen Reformbedarf des europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation zu ermitteln. Dem liegt ein interdisziplinärer Ansatz zugrunde, um den besonderen Anforderungen gerecht zu werden, die sich an der Schnittstelle von Rechtswissenschaft und Ökonomik stellen. Der Schwerpunkt der Analyse liegt dabei auf der ökonomisch motivierten Regulierung der Telekommunikationsmärkte und insbesondere auf der wettbewerbsfördernden Marktregulierung, also auf der sog. asymmetrischen, Ex-ante- bzw. SMP-Regulierung. Hierbei wurden aktuell diskutierte Reformansätze und -vorschläge umfassend beleuchtet und auch neue Ansätze entwickelt, insbesondere mit Blick auf die Anforderungen der sog. Gigabit-Gesellschaft, für deren Umsetzung im politischen Raum gerne ambitionierte Netzausbauziele formuliert werden.

Die hier vorgelegte Untersuchung beruht auf einem Auftrag der Bundesnetzagentur, gibt aber ausschließlich die persönliche Auffassung ihrer Verfasser wieder. Sie diente und dient als Diskussionsgrundlage für eine nähere Auseinandersetzung mit den konkreten Reformvorschlägen der Kommission, die diese im Mai 2015 angekündigt und am 14. September 2016 dann auch tatsächlich vorgelegt hat (Vorschlag für eine Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, COM [2016] 590 final; dazu etwa Gerpott, K&R 2016, 801; Neumann, N&R 2016, 262; Scherer, MMR 2016, 713; Ufer, N&R 2017, 64). Die Studie ist deshalb zeitlich vor diesen Legislativvorschlägen abgeschlossen worden und wird an dieser Stelle mit ihrem endgültigen Bearbeitungsstand vom 30. August 2016 ohne weitere inhaltliche Änderungen veröffentlicht. Sie kann damit ausdrücklich als Blaupause für die Bewertung VI des Kommissionsvorhabens dienen und zugleich Anregungen für deren Änderung bzw. Ergänzung im weiteren Reformprozess geben. Nicht zuletzt enthält sie eine grundlegende Analyse der rechtlichen Mechanismen des bestehenden Rechtsrahmens und eine ökonomische Bewertung seiner Wirksamkeit, die jeweils über den konkreten Reformanlass hinausreichen.

An dieser Stelle sei insbesondere der Bundesnetzagentur für die Unterstützung sowie die Freigabe der Untersuchungsergebnisse zur Veröffentlichung sehr herzlich gedankt. Dieser Dank gilt vor allem auch den Teilnehmern an den verschiedenen Projektbesprechungen für die konstruktive Diskussion und ihre zielführenden Vorschläge. Dank gilt ferner Herrn Sebastian Lißek für die redaktionelle Durchsicht der Studie, die Erstellung des Abkürzungsverzeichnisses und die Unterstützung bei der Fertigstellung der Druckfassung. Verbleibende Fehler liegen ausschließlich in der Verantwortung der Verfasser. Zu guter Letzt sei auch dem Deutschen Fachverlag für die schnelle Realisierung der Buchveröffentlichung gedankt, insbesondere, aber nicht nur, Herrn Torsten Kutschke, Frau Claudia Peschke und Frau Tanja Brücker.

Bonn/Kleve, im Januar 2017

Andreas Neumann, Jörn Sickmann, Hasan Alkas und Alexander Koch

 
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